Die Epstein-Akten und die große Frage nach der Todesursache
Die Veröffentlichung neuer Akten im Fall des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat in den letzten Wochen für erhebliches Aufsehen gesorgt. Während die Öffentlichkeit gespannt auf weitere Enthüllungen wartet, rückt erneut eine zentrale Frage in den Mittelpunkt der Diskussion: die Umstände seines Todes. Der offizielle Bericht stufte Epsteins Tod im Gefängnis als Suizid durch Erhängen ein. Doch renommierte Experten, wie der US-amerikanische Rechtsmediziner Michael Baden, äußern erhebliche Zweifel an dieser Darstellung. Er spricht von einer Strangulation und nicht von einem Erhängen, was eine genauere Betrachtung der forensischen Befunde unerlässlich macht.
Erhängen, Erdrosseln, Erwürgen: Die forensische Unterscheidung
Um die Tragweite von Badens Aussage zu verstehen, ist es wichtig, die unterschiedlichen Mechanismen der Strangulation zu beleuchten, wie sie in der Rechtsmedizin definiert werden. Im Deutschen unterscheiden wir typischerweise drei Formen: das Erhängen, bei dem die Schlinge durch das eigene Körpergewicht zugezogen wird; das Erdrosseln, bei dem ein Werkzeug mit Muskelkraft zugezogen wird; und das Erwürgen, bei dem die Gewalt direkt mit Händen auf den Hals ausgeübt wird. Wenn Michael Baden von „Strangulation“ spricht und „Erhängen“ ausschließt, meint er damit offensichtlich eine der beiden letztgenannten Formen, Erdrosseln oder Erwürgen. Seine Einschätzung basiert auf jahrzehntelanger Erfahrung und einem detaillierten Blick auf die Verletzungen, die bei Epstein festgestellt wurden.
Brisante Brüche: Zungenbein und Schildknorpel im Fokus
Ein Kernpunkt der Diskussion sind die im Obduktionsbericht erwähnten Frakturen. Es wurden drei Brüche im Halsbereich festgestellt: einer am Zungenbein und zwei weitere beidseits am Schildknorpel. Michael Baden betont, dass er in 50 Jahren Berufserfahrung noch nie einen Suizid durch Erhängen mit derartigen Brüchen gesehen hat. Und tatsächlich, auch in der Fachliteratur werden solche Fälle als extrem selten oder gar nicht beschrieben. Derartige Verletzungen erfordern eine massive Gewalteinwirkung, die beim „normalen“ Erhängen durch das eigene Körpergewicht in der Regel nicht auftritt. Interessanterweise lassen sich vergleichbare Brüche in historischen Fällen finden, etwa bei Hinrichtungen im Wilden Westen mittels Falltür, wo der Körper mit enormer Wucht in den Strang fiel. Dies deutet darauf hin, dass Epsteins Tod mit einer viel größeren und plötzlichen Kraft verbunden gewesen sein muss, als sie bei einem typischen Suizid durch Erhängen in einer Gefängniszelle aufkommt.
Widersprüchliche Befunde: Leichenflecken und Reanimationsversuche
Der Obduktionsbericht enthält weitere Details, die Fragen aufwerfen. So wird eine „fixed purple and unevenly distributed“ Livor Mortis (Leichenflecken) an der Körperrückseite beschrieben. Leichenflecken entstehen durch das Absinken des Blutes in die tiefer liegenden Körperpartien und fixieren sich nach etwa 10 bis 12 Stunden. Wenn sie an der Körperrückseite gefunden wurden, müsste Epstein relativ früh nach seinem Tod von der Hängeposition abgenommen und auf den Rücken gelegt worden sein. Dies steht im Widerspruch zu einem längeren Verbleib in der Hängeposition. Zudem wurden Anzeichen von Reanimationsversuchen festgestellt, darunter ein Endotrachealtubus im Mund, EKG-Elektroden am Oberkörper, eine Halskrause und Abriebspuren im Brustbereich, die auf eine Herzdruckmassage hindeuten. Diese Befunde werfen Fragen nach dem genauen Zeitpunkt der Entdeckung und den ersten Maßnahmen auf.
Die entscheidenden Details: Petechien und Fesselspuren
Besonders aufschlussreich sind die im Obduktionsbericht aufgeführten Petechien (punktförmige Blutungen) im Gesicht und in den Augenbindehäuten. Diese entstehen, wenn der Blutabfluss aus dem Kopfbereich durch Kompression der Halsvenen behindert wird, während der arterielle Blutzustrom noch teilweise erhalten bleibt. Petechien sind ein typisches Zeichen für Erdrosseln oder Erwürgen, da hier eine direkte Kompression des Halses stattfindet. Bei einem reinen Erhängen, bei dem der Strick in der Regel auch die Halsschlagadern vollständig abdrückt, treten Petechien seltener oder in geringerem Ausmaß auf. Doch der wohl brisanteste und bisher kaum beachtete Befund sind die Schürfverletzungen am linken Unterarm und die Hautprellungen sowie Unterblutungen an den Handgelenken. Diese Art von Verletzungen ist nicht mit einem selbst herbeigeführten Erhängen zu vereinbaren. Sie sind vielmehr ein starkes Indiz dafür, dass Epstein gewaltsam festgehalten wurde, möglicherweise um ihn an den Handgelenken zu fixieren, während ihm der Strang um den Hals gelegt oder zugezogen wurde. Dies deutet eindeutig auf Fremdeinwirkung hin.
Fazit: Eine Neubewertung der Todesursache ist unausweichlich
Die kumulativen forensischen Befunde – die ungewöhnlichen Brüche im Halsbereich, die Petechien im Gesicht und vor allem die Schürf- und Prellspuren an den Handgelenken – zeichnen ein Bild, das erheblich von der offiziellen Darstellung eines Suizids durch Erhängen abweicht. Michael Badens Einschätzung, dass es sich um eine Strangulation und nicht um ein Erhängen im herkömmlichen Sinne handelte, wird durch diese Details nachdrücklich untermauert. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass Jeffrey Epstein sich unter diesen Umständen selbst das Leben nahm. Die Beweise sprechen vielmehr für eine massive Gewalteinwirkung durch Dritte oder zumindest eine sehr untypische Form des Erhängens, die eine externe Kraft erforderte, die weit über das eigene Körpergewicht hinausging. Eine Neubewertung der Todesursache auf Grundlage dieser forensischen Erkenntnisse scheint nicht nur geboten, sondern absolut notwendig, um Licht in die dunklen Umstände von Jeffrey Epsteins Tod zu bringen.

