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Todestrauer unter Verdacht: Wie der Verfassungsschutz die Emotionen ganzer Familien kriminalisiert – und was das für unsere Demokratie bedeutet

Ein Vater, dessen Tochter brutal ermordet wurde, gerät ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes. Seine Trauer und Kritik an der Migrationspolitik werden als Beleg für Rechtsextremismus genutzt. Dieses Video deckt auf, wie eine vermeintliche Behörde zum Schutz der Verfassung die Grundrechte und Emotionen von Bürgern kriminalisiert, was eine Welle der Empörung auslöst und Fragen zur Zukunft der deutschen Demokratie aufwirft.

Eine Tragödie und eine absurde Anschuldigung

Die Emotionen kochen hoch, als der Fall von Michael Kürat die deutsche Öffentlichkeit erreicht. Seine 17-jährige Tochter An-Marie und ihr Freund Danny wurden am 23. Januar 2023 in Brokstedt brutal von einem illegalen, mehrfach vorbestraften und ausreisepflichtigen Palästinenser ermordet. Eine Familientragödie, die unermesslichen Schmerz hinterlässt. Doch anstatt Beileid und Unterstützung zu erfahren, findet sich Herr Kürat – und mit ihm zahlreiche andere trauernde Eltern – im Fadenkreuz einer höchst umstrittenen Einstufung wieder: Dem Vorwurf des Rechtsextremismus.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat in seinem Bericht die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistisch eingestuft. Als Begründung werden unter anderem Aussagen von AfD-Politikern herangezogen, die die Trauer um Kinder, die infolge einer „verfehlten Migrationspolitik“ ums Leben gekommen sind, nutzen, um Kritik an der Migrationspolitik zu üben und vor weiteren Opfern zu warnen. Eine dieser zitierten Aussagen stammt vom AfD-Politiker Oliver Kirchner, der auf Facebook schrieb: „Lasst uns die ermordeten Kinder, die diese illegale und unkontrollierte Zuwanderung durch die Altparteien zu verantworten hat, niemals vergessen. Es kann jeden in Deutschland treffen. Immer und überall.“

Genau diese Logik, so Birgit Kelle, Chef-Redakteurin von Statement, führt zu einem unfassbaren Skandal: „Wer um sein Kind trauert, ist rechtsextrem.“ Eine Behauptung, die nicht nur empört, sondern die Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes infrage stellt.

Michael Kürats Schock und seine Reaktion

Michael Kürat, der Vater der ermordeten An-Marie, konnte zunächst nicht fassen, dass seine Trauer und die Trauer anderer Eltern in einen politischen Kontext gerückt und als Beleg für eine rechtsextremistische Gesinnung missbraucht werden könnte. Er schildert, wie er nach der Veröffentlichung der Verfassungsschutz-Berichte von zahlreichen anderen verzweifelten Eltern kontaktiert wurde, die sich hysterisch fragten: „Gelten wir jetzt als rechtsextrem?“

Aufgrund dieser Ereignisse verfasste Kürat einen emotionalen Post auf X, der im Video zitiert wird: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie stufen mich allen Ernstes als verfassungsfeindlich ein, weil ich meiner am 23.01.2023 in Brokstedt ermordeten 17-jährigen Tochter An-Marie gedenke, die durch einen illegal im Land befindlichen, mehrfach vorbestraften ausreisepflichtigen Palästinenser mit 26 Messerstichen in einem Nahverkehrszug niedergemetzelt wurde? Schämen Sie sich nicht, einmal ansatzweise unzähligen verwaisten Eltern so etwas an den Kopf zu werfen? Haben Sie nicht einmal mehr einen winzigen Funken Anstand, Empathie und Mitgefühl?“

Er erklärt, dass seine Absicht nicht war, sich selbst als verfolgt darzustellen, sondern eine Frage an den Verfassungsschutz zu richten: „Sind wir als Eltern jetzt auch rechtsextrem, weil wir um unsere Kinder trauern und die Menschen warnen, dass es jeden treffen kann?“ Eine Frage, die im Lichte der VS-Argumentation eine zutiefst beunruhigende Dimension erhält.

Die Logik des Verfassungsschutzes: Ein Zirkelschluss?

Das Kernproblem, so wird im Gespräch deutlich, liegt in der Methode des Verfassungsschutzes. Anstatt konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen zu belegen, werden anscheinend allgemeingültige, zutiefst menschliche Aussagen – wie die Trauer um ein ermordetes Kind – mit politischen Etiketten versehen. Der Verfassungsschutz sammelt Zitate und interpretiert diese auf die denkbar negativste Weise, um dann eine Oppositionspartei wie die AfD, die in Sachsen-Anhalt bei Umfragen führend ist, als „gesichert rechtsextremistisch“ oder als „Verdachtsfall“ einzustufen.

Ralf Schuler von Nius Live kritisiert scharf diese „Verkehrung von Ursache und Wirkung“ und spricht von einem „Assoziations-Bingo“. Er erinnert an frühere Beispiele, wo etwa das Nibelungenlied als Merkmal rechtsextremer Gesinnung herangezogen wurde, weil es in entsprechenden Kreisen populär sei. Oder absurde Überlegungen der Amadeu Antonio Stiftung, die ernsthaft versuchte, „rechtsextreme Kinder“ an geflochtenen Zöpfen zu erkennen. Solche Praktiken, so Schuler, unterstellen ganze Bevölkerungsgruppen einem Generalverdacht.

Der Verfassungsschutz, so die Kritik, macht genau das, was er den vermeintlichen Rechtsextremen vorwirft: Er weist eine Gruppenzugehörigkeit zu, die er verfolgen will, basierend auf einer willkürlichen Interpretation von Trauer und Besorgnis.

Demokratie in Gefahr: Wenn Meinungsfreiheit erodiert

Michael Kürat betont, dass er keiner Partei angehört und auch niemals angehören wird. Sein Anliegen ist die Gerechtigkeit für ein Unrecht, das einem Menschen angetan wurde. Er ist Mitbegründer der „Trauerwache Deutschland“, die aufzeigen will, wie viele Kinder von den Folgen einer unkontrollierten Migration betroffen sind – Kinder jeder Herkunft.

Für ihn ist klar: Wenn die Verteidigung unserer Demokratie bedeutet, dass eine Behörde vorschreibt, wer trauern darf und wer nicht, wer welche Meinung äußern darf und wer nicht, dann ist das „nicht meine Demokratie“. Er beruft sich auf das Prinzip der freien Meinungsäußerung, dass jeder Mensch das Recht hat, zu sagen, was er möchte, solange es nicht strafrechtlich relevant ist. Das ist das Fundament einer wahren Demokratie.

Birgit Kelle sekundiert diese Einschätzung und fordert unmissverständlich: „Wenn es verfassungsfeindlich ist, den Tod eines Kindes zu beklagen, das durch einen Migranten ermordet wurde, der gar nicht hier sein dürfte, dann ist das die Kriminalisierung der Wahrheit, der Versuch, jede Opposition und Regierungspolitik zu unterdrücken. So ein Verfassungsschutz gehört abgeschafft, denn er schützt nicht die Verfassung, sondern die Regierung vor dem Widerspruch der Wähler.“

Die Forderung nach Transparenz und Rechtsstaatlichkeit

Das sachsen-anhaltische Innenministerium hat Michael Kürat persönlich versichert, dass mit den Verfassungsberichten trauernde Eltern wie er „nicht gemeint“ seien. Eine Erleichterung für Herrn Kürat, die jedoch eine entscheidende Frage aufwirft: Wenn er nicht gemeint ist, wer dann? Wo genau verläuft die Grenze zwischen legitimer Trauer und Besorgnis und rechtsextremer Hetze? Darf nur die Familie trauern? Dürfen Freunde trauern? Und wer entscheidet, welche Trauer „politisch korrekt“ ist und welche nicht?

Ralf Schuler fasst die Problematik prägnant zusammen: Vor dem Gesetz sind alle gleich, also müssen auch alle Aussagen gleich bewertet werden. Die böse Absicht, der böse Wille, muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, nicht einfach nur „zugeordnet“. Die Aussage, um ermordete Kinder infolge gescheiterter Migrationspolitik zu trauern, kann von jedem stammen, von Michael Kürat, von der Dresdner Frauenkirche, von jedem Bürger.

„Entweder alle oder keiner“, so Schuler. Dieses Prinzip muss in einem Rechtsstaat gelten. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes, so die Sorge, wird nur dazu führen, dass sich noch mehr Menschen unverstanden, nicht repräsentiert und letztendlich verraten fühlen. In einer Zeit, in der die politische Landschaft ohnehin angespannt ist, untergräbt ein solches Vorgehen das Vertrauen in staatliche Institutionen und treibt die Menschen in die Arme eben jener Parteien, die man bekämpfen will.

Ein Ruf nach Menschlichkeit und Demokratie

Die sendende Botschaft des Verfassungsschutzes in diesem Fall ist zutiefst besorgniserregend. Wenn Trauer als potenzielle Gefahr für die Verfassung wahrgenommen und kategorisiert wird, verlieren wir einen grundlegenden Teil unserer Menschlichkeit und unserer demokratischen Werte. Michael Kürat fasst es eindringlich zusammen: „Wenn es etwas Menschliches gibt, dann ist es die Trauer um Kinder.“

Die Forderung ist klar: Der Verfassungsschutz muss seinen Auftrag präzise und unparteiisch erfüllen. Er soll die Verfassung schützen, nicht politische Agenden vor unliebsamer Kritik. Wenn er eine Instrumentalisierung von Trauer feststellt, muss er diese belegen und nicht ganze Gruppen oder gar die Trauer selbst unter Generalverdacht stellen. Andernfalls, so die drastische Schlussfolgerung, bewegt sich Deutschland auf einen Überwachungsstaat zu, in dem die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Trauer keine Rolle mehr spielen.

Quelle: Nius

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