Ein Schock für die freie Meinungsäußerung
Das COMPACT Magazin, bekannt für seine kritische Berichterstattung und seine Rolle als reichweitenstärkstes Oppositionsmedium im deutschsprachigen Raum, steht erneut im Fadenkreuz der Macht. Der Bundestag, genauer gesagt dessen Verwaltung, hat COMPACT mit einer Schockklage über 100.000 Euro überzogen. Der Vorwurf: Die „Blaue Welle“-Veranstaltungen, die COMPACT im letzten Jahr organisierte, seien—entgegen aller Beteuerungen—illegale Parteienfinanzierung für die AfD gewesen. COMPACT sieht darin einen direkten Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit, ein Manöver, das weit über den Einzelfall hinausgeht und ein gefährliches Signal für alle kritischen Stimmen in Deutschland aussendet.
Die „Blaue Welle“: Eine Bewegung für die Wende
Die „Blaue Welle“ war eine Reihe von Veranstaltungen, die COMPACT im Frühjahr und Sommer 2023 durchführte. Ziel war es, eine „Wende im Land“ herbeizuführen – eine Losung, die bewusst überparteilich formuliert war und Menschen aller Couleur ansprechen sollte, die sich eine grundlegende politische Erneuerung wünschen. Das Video zeigt Ausschnitte dieser Veranstaltungen, in denen Redner wie der COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer und sein TV-Chef Paul Klemm betonten, dass es nicht um Wahlkampf für eine bestimmte Partei ging, sondern um eine politische Bewegung abseits der etablierten Kräfte (17:59, 18:05, 18:11-18:19).
Zwar traten auch Politiker der AfD, wie Alice Weidel und Björn Höcke, sowie Vertreter der „Freien Sachsen“ und der „Basis“-Partei auf, doch COMPACT argumentiert, dass dies im Rahmen journalistischer Berichterstattung geschah und man auch andere Politiker eingeladen hätte, die jedoch aus Angst vor Stigmatisierung absagten (2:01-2:03, 2:10-2:15, 2:19-2:22). Zudem wurden in COMPACT selbst auch kritische Töne gegenüber der AfD geäußert (2:34).
Der rechtliche Rahmen: Ein gezielter Paragraph?
Die Klage des Bundestages beruht auf einem neuen Passus im Parteiengesetz, Paragraf 27A, der Anfang 2023 in Kraft trat (2:59-3:03, 9:47). Dieser Paragraph ermöglicht es offenbar, „Werbemaßnahmen Dritter“ für eine Partei als indirekte Parteienfinanzierung zu werten (5:15-5:20, 8:33). Für COMPACT ist dies ein politisch motiviertes Gesetz, das speziell darauf abzielt, unabhängige Medien, die der AfD Plattform bieten, mundtot zu machen.
Die Ironie: COMPACT betont, dass die „Blaue Welle“ rein privat finanziert wurde, größtenteils durch eigene Mittel und Spenden ihrer Leser, und sogar ein finanzielles Verlustgeschäft war (7:25, 7:38, 7:58, 27:47-27:51). Nun wird ihnen zum Nachteil ausgelegt, dass sie „gesponsert“ hätten, während sie tatsächlich sich selbst und ihre eigene journalistische Arbeit finanzierten (10:35-10:49).
Der Vorwurf der Doppelmoral: Wenn der Staat linksextreme Bands fördert
Ein zentraler und besonders brisanter Punkt in der Verteidigung von COMPACT ist der Vorwurf der Doppelmoral. Das Magazin konfrontiert den Bundestag und die Öffentlichkeit mit einer langen Liste von Beispielen, in denen linke oder linksextreme Gruppierungen und Bands von hochrangigen Politikern und staatlichen Stellen unterstützt werden, oft sogar mit Steuergeldern oder durch kostenlosen Zugang zu Veranstaltungen, ohne dass dies als „illegale Parteienfinanzierung“ oder gar strafbar geahndet wird (11:09, 13:30, 13:49).
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Frank-Walter Steinmeier und „Wir sind mehr“
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterstützte massiv das Konzert „Wir sind mehr“ in Chemnitz im September 2018 (11:18-11:28). Dort traten Bands auf, darunter „Feine Sahne Fischfilet“, deren Texte teils als linksextrem und polizeifeindlich im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden (12:00-12:16). Dieses Konzert war zudem „kostenlos“, was die Frage aufwirft, wer die Kosten trug (12:18-12:24).
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Heiko Maas und „Feine Sahne Fischfilet“
Auch der damalige SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas lobte „Feine Sahne Fischfilet“ auf Twitter und Facebook im Rahmen ihrer Kampagne „Noch nicht komplett im Arsch“ (14:04-14:08). Dies wurde selbst von der Polizeigewerkschaft kritisiert, da die Band vom Verfassungsschutz beobachtet wurde (14:14-14:21).
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Bodo Ramelow und das „Zentrum für Politische Hässlichkeit“
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow stellte sich 2019 öffentlich hinter das „Zentrum für Politische Hässlichkeit“ (COMPACT nennt es „Hässlichkeit“, um auf deren provokative Kunstaktionen anzuspielen, die oft die Grenze zum Fragwürdigen überschreiten) (15:48-15:54). Diese Gruppierung ist bekannt für Aktionen wie die „Terrorisierung“ der Familie von AfD-Politiker Björn Höcke durch die Errichtung eines „Holocaust-Mahnmals“ vor seinem Privathaus, was zu Ermittlungsverfahren führte (15:56-16:15). Ramelow jedoch „schützte“ diese umstrittene Gruppe (16:17-16:21).
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Claudia Roth und weitere Beispiele
Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth von den Grünen unterstützte ebenfalls bis heute „regelmäßig linksextreme Bands“ (15:15-15:19). Darüber hinaus werden grüne Bezirksbürgermeister und Kommunalpolitiker erwähnt, die das „Zentrum für Politische Schönheit“ in ihren Aktionen im öffentlichen Raum unterstützen, beispielsweise beim Aufstellen des Walter-Lübcke-Mahnmals (16:43-17:05). Das Muster ist klar: Während gegen rechts „Brandmauern“ errichtet und finanzielle Repressionen verhängt werden, fließt Geld „für die Ausgrenzung der AfD“ und in linke Projekte (11:13-11:17, 13:30-13:34).
Kampf für die Pressefreiheit: COMPACT wehrt sich
Die Klage gegen COMPACT ist nicht nur ein finanzieller Schlag, sondern wird vom Magazin als Teil einer umfassenderen Strategie zur Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland wahrgenommen. Auch COMPACT-TV-Chef Paul Klemm wurde der Zugang zum Bundestag als Journalist verwehrt, eine Maßnahme, die er selbst als „Hausverbot“ interpretiert (25:07-25:12, 25:17-25:39). COMPACT sieht sich in einem „Kampf für die Pressefreiheit“ (26:55-26:57) und wird juristisch gegen die Klage vorgehen.
COMPACT betont, dass es sich nicht um eine AfD-Sprechpuppe handelt – sie haben die AfD kritisiert und legen Wert auf ihre überparteiliche Haltung (22:21-22:38). Sie fordern ihre Zuschauer und Leser auf, sie in diesem Kampf zu unterstützen. In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, könnte der Fall COMPACT richtungsweisend sein. Es geht nicht nur um ein Magazin, sondern um die Frage, ob unabhängige, kritische Berichterstattung in Deutschland noch einen Platz hat oder ob sie durch finanzielle und rechtliche Mittel mundtot gemacht werden soll.

